Unser Stromnetz – Erneuerbare Energien & intelligente Netztechnik

Das Netz sichert die Versorgungssicherheit im Alltag und das zu 100 % mit erneuerbarem Strom. Seit Anfang 2020 stammen alle eingespeisten Kilowattstunden ausschließlich aus erneuerbaren Quellen, darunter eigene Wind- und PV-Anlagen sowie zertifizierter Wasserkraft.

Netzentgelte Strom 2026

  • veröffentlicht am 29.12.2025

Referenzblatt verm. Netzentgelte

Zuschuss Übertragungsnetz­kosten 2026

  • Zuschuss zu den Übertragungsnetzkosten 2026

Rahmenverträge

  • Netznutzungsvertrag

Netzstrukturdaten 2024

Erneuerbare Energie Gesetz

Hochlastzeitfenster

  • Hochlastzeitfenster 2026
  • Hochlastzeitfenster 2025

Allgemeine Bedingungen

  • Verordnung über allgemeine Bedingungen

Technische Anschlussbedingungen

  • Verordnung über allgemeine Bedingungen

Netzanschluss Mittelspannung

  • TAB Mittelspannung
  • TAB Mittelspannung Ergänzung
  • Grundsätze der Netzeinführung
  • Allgemeine Bedingungen

Fiktive Netzentgelte 2026

  • Fiktive Netzentgelte Strom 2026

Mehr-/Mindermengenpreise nach STROMNZV §13 (3)

Gemäß § 13 (3) StromNZV sind durch die Betreiber von Elektrizitätsverteilernetzen einheitliche Preise für Mehr- und Mindermengen auf der Grundlage monatlicher Marktpreise zu berechnen und im Internet zu veröffentlichen.

Wie in Abschnitt 4 des VDN-Praxisleitfadens „Ermittlung und Abrechnung von Jahresmehr- und –mindermengen“ beschrieben, wird den Netzbetreibern die Möglichkeit gegeben, die vom bdew veröffentlichten Preise zu übernehmen. Die Werte werden gemäß Abschnitt 4.2 des Praxisleitfadens auf Basis von EEX-Börsenstundenpreisen (Quelle: www.eex.com/de, Rubrik Marktinformation) und normierter Lastprofile berechnet:

Grundversorger Strom im Netzgebiet der Gesellschaft (§36 Abs. 2 EnWG)

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 EnWG sind verpflichtet den Status der Grundversorgung regelmäßig festzustellen und zu veröffentlichen.

Das Gasversorgungsunternehmen Stadtwerk Haßfurt GmbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in dem Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH durchgeführt. Zum 01.07.2021 versorgt die Stadtwerk Haßfurt GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Strom-Netzgebiet und ist Grundversorger für die folgenden 36 Monate ab 01.01.2022.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Die Konzessionsabgabe in unserem Netzgebiet richtet sich nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006 für Gemeinden bis 25.000 Einwohner.

  • Lieferung an Sondervertragskunden: 0,11 Ct/kWh.
  • Lieferung an Tarifkunden: 1,32 Ct/kWh
  • im Schwachlasttarif: 0,61 Ct/kWh

Wichtiger Hinweis

Während des Betriebs der Stromversorgungsanlagen können u.a. im Rahmen von Wartungsarbeiten kurzfristige Spannungsspitzen auftreten, welche sich technisch nicht vermeiden lassen. Da eine ausreichend starke Überspannung Ihre elektrischen Geräte nachhaltig beschädigen kann, empfehlen wir dringend die Verwendung eines Überspannungsschutzes (SPD Typ 1, 2 und 3), um Ihr Haus und Ihre elektrischen Geräte wirksam zu schützen. Für diesbezügliche Rückfragen stehen Ihnen unsere technischen Mitarbeiter unter netzanschluss@stwhas.de zur Verfügung.