Unser Gasnetz

Als regionaler Gasnetzbetreiber gewährleistet die Stadtwerk Haßfurt GmbH eine sichere, zuverlässige und effiziente Bereitstellung von Erdgas für private, gewerbliche und industrielle Kunden im Versorgungsgebiet. Unser Erdgasnetz stellt die physische Infrastruktur bereit, über die Gas zu den Anschlussnehmern geliefert wird, und sichert so die lokale Energieversorgung in und um Haßfurt.

Netzentgelte Gas 2026

  • Veröffentlicht am 01.01.2026

Lieferantenrahmen­vertrag

  • Veröffentlicht am 02.05.2023

Allgemeine Bedingungen

  • Verordnung über allgemeine Bedingungen
  • Veröffentlicht am 19.01.2026

GasGVV

  • Gasgrundversorgungs­verordnung

Niederdruck­anschluss­verordnung

  • Veröffentlicht am 25.12.2025

Verfahrensspezifische Parameter

  • Veröffentlicht am 13.09.2022

Netzstrukturdaten

  • veröffentlicht am 12.07.2024
LÄNGE DES GASLEITUNGSNETZES (OHNE HA, STAND 2022):LÄNGE IN KM
Hochdrucknetz (größer als DN 300)21,239
Mitteldrucknetz77,015
Gesamt98,254
GasbeschaffenheitLEISTUNG IN KWH/M³
Brennwert11,524
Minimal-und MaximaldruckLEISTUNG
Hochdruck2,8 bar
Mitteldruck360 mbar
Ausgespeiste Jahresarbeit ARBEIT IN KWH
Jahresarbeit117.817.047
AusspeisepunkteSTÜCK
Aktive Zählpunkte2.798

1. Veröffentlichung des Grundversorgers:

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 36 Abs. 2 EnWG sind verpflichtet den Status der Grundversorgung regelmäßig festzustellen und zu veröffentlichen.

2. Grundversorger Gasversorgungsnetz:

Das Gasversorgungsunternehmen Stadtwerk Haßfurt GmbH hat zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des EnWG am 13. Juli 2005 die Aufgabe der allgemeinen Versorgung in dem Netzgebiet der Stadtwerk Haßfurt GmbH durchgeführt. Zum 01.07.2021 versorgt die Stadtwerk Haßfurt GmbH die meisten Haushaltskunden im eigenen Gas-Netzgebiet und ist Grundversorger für die folgenden 36 Monate ab 01.01.2022.

Haushaltskunden in diesem Sinne sind nach § 3 Nr. 22 EnWG nur Letztverbraucher, die Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.

Allgemeine Bestimmungen

  1. Die abgenommene Gasmenge wird in m³ gemessen. Die Zahl der kWh je m³ ergibt sich aus dem Verrechnungsbrennwert.
  2. Das Gas wird mit einem Ruhedruck von 22 mbar hinter dem Druckregler zur Verfügung gestellt.
  3. Neben den Tarifpreisen werden keine Entgelte für die Vorhaltung der technisch notwendigen Mess- u. Regeleinrichtungen erhoben.
  4. Auf die Nettopreise wird die Umsatzsteuer in der jeweils festgelegten Höhe berechnet. Alle mit Umsatzsteuer genannten Preise und Abgaben sind auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.
  5. Die Umsatzsteuer beträgt ab dem 01.01.2007 19%. Im Zeitraum von 01.07.2020 bis 31.12.2020 beträgt die Umsatzsteuer 16%.
  6. Der Gasverbrauch wird 12-monatlich abgelesen, zum Jahresende hochgewichtet und abgerechnet. Die Stadtwerk Haßfurt GmbH kann im Einzelfall kürzere und längere Ablese- und Abrechnungszeiträume festsetzen. Die Stadtwerk Haßfurt GmbH erhebt monatliche Abschlagszahlungen.
  7. Die Vollversorgungssondertarife werden nicht eingeräumt, wenn das Gas zur Deckung des Wärmebedarfs zusätzlich zu einer mit Gas betriebenen Wärmepumpe verwendet wird.
  8. Die bisherigen Allgemeinen Tarifpreise und Vollversorgungssondertarife treten gleichzeitig außer Kraft.

Konzessionsabgabe Gas

Die Konzessionsabgabe in unserem Netzgebiet richtet sich nach Konzessionsabgabenverordnung (KAV) vom 9. Januar 1992 in der Änderungsfassung vom 01.11.2006 für Gemeinden bis 25.000 Einwohner.

  • Lieferung an Tarifkunden ausschließlich für Koch und Warmwasser: 0,22 Ct/kWh
  • Sonstige Tariflieferungen: 0,22 Ct/kWh
  • Lieferung an Sondervertragskunden 0,03 Ct/kWh